BGV A3 (Deutschland)
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- Veröffentlicht am Mittwoch, 17. April 2013 07:17
- Geschrieben von Martin Gerner
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Die berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A3 verlangt bei Arbeiten an elektrischen Anlagen, daß die Spannungsfreiheit hergestellt und während den Arbeiten auch sichergestellt wird.
Dies wird im §6 gefordert.
BGV A3 § 6 "Arbeiten an aktiven Teilen"(2) Vor Beginn der Arbeiten an aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel muss der spannungsfreie Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt werden.