BGV A3 (Deutschland)

Die berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A3 verlangt bei Arbeiten an elektrischen Anlagen, daß die Spannungsfreiheit hergestellt und während den Arbeiten auch sichergestellt wird.

Dies wird im §6 gefordert.

BGV A3 § 6 "Arbeiten an aktiven Teilen"
(2) Vor Beginn der Arbeiten an aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel muss der spannungsfreie Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt werden.