Eine Person - Ein Schloß - Ein Schlüssel

Eine der wichtigstigsten Regel im Umgag mit dem Lockout-Tagout-System betrifft das wichtige Motto

Eine Person - Ein Schloss - Ein Schlüssel“.

Dies bedeutet, dass jeder Mitarbeiter seine eigenen Schlösser mit jeweils einen einzigartigen Schlüssel hat. Kein Schlüssel paßt zu einem anderen Schloss, insbesondere nicht auf das Schloß eines Kollegen.

Grundsätzlich kann jeder einzelner Mitarbeiter beliebig viele Vorhängeschlösser haben, die der Einfachheit halber alle mit dem gleichen Schlüssel geöffnet werden können. Dabei besteht die Gefahr, dass ein Kollege oder ein Vorgesetzter in Besitz eines Schlüssels kommen und die Schlösser eines anderen Mitarbeiters öffnen kann. Jedoch muss dann jeder Mitarbeiter nur einen Schlüssel mit sich tragen, um jedes seiner Sicherheitsschlösser öffnen zu können.

Bei der Beschaffung von  Vorhängeschlössern sollte darauf geachtet werden, dass ausreichend einzigartige Schliessungen für alle zur gleichen Zeit beschäftigten Mitarbeiter bietet und bei zukünftigem Wachstum noch erweitert werden kann.